Hinterlegung

Ziel der HanseEscrow ist es, ihren Kunden flexible Sicherheitskonzepte für die Hinterlegung anzubieten, die in puncto Informationssicherheit höchste Standards erfüllen.

Dies wird durch die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 sowie ISO/IEC 27001 dokumentiert. Beide Zertifizierungen stellen sicher, dass die Prozesse kontinuierlich überprüft und verbessert werden. Zudem wird der Kundenorientierung unter anderem über die technische Verifikation und Beratung höchste Priorität eingeräumt.

Die Hinterlegung umfasst folgende Leistungen:

  • Vertragsabwicklung mit dem Hersteller
  • Übernahme und Prüfung der zu hinterlegenden Daten auf Vollständigkeit und Lesbarkeit
  • Technische Prüfung der Quellen auf Kompilierbarkeit und Funktion
  • Verwahrung (Lagerung) des Quellcodes und der Dokumentation an zwei räumlich getrennten Orten
  • Sicherung des Updates auf aktualisierte Software-Versionen in den vertraglich vereinbarten Intervallen
  • Schriftliches Reporting über die Einhaltung und Erledigung aller vertraglichen Aufgaben
  • Vernichtung des Materials nach Vorgaben der DIN 66399

Der Umfang der Inanspruchnahme zertifizierter Management-Leistungen der HanseEscrow orientiert sich am vereinbarten Escrow-Produkt und der konkreten Risiko-Situation. Mit dem Abschluss der Escrow-Verhandlungen werden sie als fester Vertragsbestandteil detailliert geregelt.

Cloud, DropBox, Server in Rechenzentren – alle haben gemeinsam, dass sie große Mengen von Daten aufnehmen und verwalten können; aber auch, dass es keine hundertprozentige Sicherheit gegen unberechtigten Zugriff gibt. Nahezu täglich liest man von erfolgreichen Hackerangriffen.

Daher hat sich die HanseEscrow dafür entschieden das materielle und immaterielle Escrow Material räumlich getrennt, zweifach in Schließfächern bei Kreditinstituten zu hinterlegen. Zu unseren „Hinterlegungspartnern“, deren Infrastruktur und deren Mitarbeiter wir für den gesicherten Zugang nutzen, gehören die Deutsche Bank, verschiedene Volksbanken und Sparkassen.

Beim Auslaufen einer Hinterlegung wird das Material, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, nach Maßgabe der Norm DIN 66399 Schutzklasse 3 vernichtet.