Escrow in Publikationen des Bundes
EVB IT-Systemvertrag
- Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erstellung eines IT-Systems Ziffer 17 / Seite 19
- Hinweise für die Nutzung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung von IT-Systemen
Ziffer 17.2 / Seite 32
- EVB-IT Systemvertrag
Ziffer 17.2 / Seite 37
BSI IT Grundschutz Maßnahmen Notfallvorsorge
- M 6.137 Treuhänderische Hinterlegung (Escrow)
Auszug: Prüffragen:- Wurde geprüft, ob durch die treuhänderische Hinterlegung (Escrow) eine Minderung der Sicherheitsrisiken erreicht werden kann?
- Sind im Escrow-Vertrag alle Bedingungen der Hinterlegung, Aktualisierung und Herausgabe sowie die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien präzise festgelegt?
- Ist sichergestellt, dass der Escrow-Vertrag im Einklang mit dem entsprechenden Nutzungsvertrag steht?
- Verfügt die Escrow-Agentur über die notwendigen Qualifikationen?
- Wird bei der treuhänderischen Hinterlegung geprüft, ob das Material im Falle einer zukünftigen Herausgabe verwendbar ist?
