Gibt es Bedenken?
In der Phase der Verhandlung, in der vom Lizenznehmer das Thema Escrow angesprochen wird, kommt es bei Lizenzgebern häufig zu emotionalen Bedenken. (Ich werde gezwungen meinen Quellcode, mein "Ein und Alles", mein "Baby" heraus zu geben. / Der Kunde traut uns nicht. / Der Kunde denkt wohl, ich habe meine Geschäft nicht im Griff).
HanseEscrow ist immer neutraler Dritter zwischen Lizenzgeber und -nehmer, wir verpflichten uns immer beiden Parteien / Kunden. Durch die Hinterlegung bei einer professionellen Escrow Agentur ist die kommerzielle Nutzung selbst bei Herausgabe des Quellcodes ausgeschlossen. Die Nutzung nach Herausgabe ist ausschließlich zu Kontinuitätszwecken d.h. dazu wofür sie gekauft wurde, erlaubt. Das Urheberrecht bleibt auch über den Zeitpunkt einer Insolvenz des Herstellers bestehen.
Gerne kommen wir kostenneutral schon in der Verhandlungsphase als Berater und Vermittler hinzu.
