Fallbeispiel II:

Produktionssteuerung ist ohne Software undenkbar

 

Der Fall

Ein Automobil-Zulieferer stellt auf eine neue Produktionssoftware um. Die Neuerungen betreffen auch andere Arbeitsbereiche in diesem Unternehmen. Der Einkauf, die Logistik und das Management Informationssystem greifen direkt auf einige Daten und Informationen der neuen Software zu. Es müssen kleinere Änderungen und Erweiterungen an der Software der peripheren Abteilungen vorgenommen werden. Es wird Kontakt zu den Herstellern der Softwareprodukte für die Logistik und den Einkauf etc. aufgenommen.

Das Problem

Der Hersteller der Logistik-Software hat wenige Wochen zuvor einen Insolvenzantrag gestellt. Die notwendigen Modifikationen sind aber nur über Änderungen im Quellcode der Software möglich. Der Quellcode ist zwar bei einem Notar hinterlegt, nach Prüfung und Kompilierung stellt sich jedoch heraus, dass die Software nicht innerhalb eines überschaubaren Zeit- und Kostenrahmens anpassbar ist.

Der Gau

Der Zeitplan für das Projekt "Softwareeinführung in der Produktion" ist nicht mehr einzuhalten. Für die Änderung der Logistiksoftware entstehen zusätzliche Kosten, ein externer Dienstleister muss gesucht und beauftragt werden, außerdem muss kurzfristig eine andere Software-Lösung für die Logistik beschafft werden. Ungeplanter Aufwand für Produktauswahl, Implementierung und Schulung kommt hinzu. Diese Kosten waren nicht budgetiert. Die geplanten Einsparungen durch den Einsatz der neuen Software in der Produktion verschieben sich auf unbestimmte Zeit, die neuen Investitionen lassen den Finanzplan platzen.

Die Lösung

Für jedes Softwareprodukt, das für geschäftskritische Prozesse eines Unternehmens eingesetzt wird, sollte zwingend eine Quellcodehinterlegung, Prüfung und ein Qualitäts-Check des Quellcodes vorgenommen werden. Nur über diesen Weg kann gewährleistet werden, dass schnell, umfassend und ohne immense Kosten auf Änderungen externer Rahmenbedingungen reagiert werden kann.